Schadengutachten
Sie sind schuldlos in einen Verkehrsunfall geraten und wissen nicht welches Ihre nächsten Schritte sein sollen? Dann rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne.
Nun ist es passiert, und jetzt?
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallgeschädigten den Schaden samt aller unfallbedingt entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Gebühren für den versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Mittels eines fundierten Schadengutachtens können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Schadengutachten werden alle relevanten Daten, nach bestem Wissen und Gewissen, zum Reparaturumfang, Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Ausfallzeit, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt. Weiterhin finden Sie dort Angaben über Ihr Fahrzeug und Fotos des gesamten Schadens.
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls empfehlen wir, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Wenn Sie als Geschädigter einen Gutachter benötigen, der den Schaden objektiv beurteilt und ein qualifiziertes Schadengutachten für Sie anfertigt, sind Sie bei uns genau richtig. Ein unkomplizierter und transparenter Ablauf steht für uns stets an erster Stelle.
Melden Sie sich bei uns – wir sind Ihr Kfz-Sachverständiger des Vertrauens.
Wir erstellen Ihnen ein fachkompetentes, ergebnisorientiertes und unabhängiges Schadengutachten für sämtliche PKW, LKW, Zweiräder, Wohnmobile, Wohnwagen, Landmaschinen und Anhänger.
Mittels eines fundierten Schadengutachtens können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Schadengutachten werden alle relevanten Daten, nach bestem Wissen und Gewissen, zum Reparaturumfang, Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Ausfallzeit, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt. Weiterhin finden Sie dort Angaben über Ihr Fahrzeug und Fotos des gesamten Schadens.
Ablauf eines Schadengutachtens:
- Kontaktieren Sie uns
- Begutachtung vor Ort
- Erstellung des Gutachtens
- Versicherungsabwicklung
1. Kontaktieren Sie uns
Sie können uns telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder Facebook kontaktieren.
3. Erstellung des Gutachtens
Nach Aufnahme des Unfallschadens arbeiten wir das Schadengutachten fachkompetent für Sie aus. Dieses erhalten Sie, je nach Wunsch, per Post oder E-Mail.
2. Begutachtung vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause, zu Ihrem Arbeitsplatz oder zur Werkstatt – egal wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
4. Versicherungs-abwicklung
Es folgt die Kostenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung.
Ablauf eines Schadengutachtens:
- Kontaktieren Sie uns
- Begutachtung vor Ort
- Erstellung des Gutachtens
- Versicherungsabwicklung
1. Kontaktieren Sie uns
Sie können uns telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder Facebook kontaktieren.
2. Begutachtung vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause, zu Ihrem Arbeitsplatz oder zur Werkstatt – egal wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
3. Erstellung des Gutachtens
Nach Aufnahme des Unfallschadens arbeiten wir das Schadengutachten fachkompetent für Sie aus. Dieses erhalten Sie, je nach Wunsch, per Post oder E-Mail.
4. Versicherungs-abwicklung
Es folgt die Kostenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung.
Schadensausgleich – was muss ich beachten?
Sofern das Fahrzeug Ihr Eigentum ist, können Sie frei entscheiden, was Sie mit dem von der gegnerischen Versicherung erhaltenen Schadensausgleich machen. Sie können Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, oder den Schaden beibehalten und das Geld anderweitig verwenden. Hier raten wir Ihnen, die Nutzungsdauer und das Alter Ihres Fahrzeuges zu berücksichtigen. Sollten Sie Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.